Direct naar content
Vielgestellte Fragen

AGB's

Paragraph 1. Begriffsbestimmung
Nachstehend wird verstanden unter:

a. ELSEVIER AKADEMIE:
ELSEVIER AKADEMIE mit Sitz in Duisburg ist die deutsche Niederlassung der PBNA, Zwijndrecht- zugehörig zur Unternehmensgruppe von Reed Elsevier.

b. Auftraggeber:
Jedes Unternehmen, jede Institution oder jede Privatperson, das bzw. die mit ELSEVIER AKADEMIE über die Erteilung eines Auftrags verhandelt oder aber ELSEVIER AKADEMIE einen Auftrag erteilt hat.

c. Auftrag:
Der Auftrag eines Auftraggebers an ELSEVIER AKADEMIE zum Abhalten eines Kurses, und zwar wohl oder nicht für das Personal des betreffenden Unternehmens oder der betreffenden Institution, der Auftrag des Auftraggebers an ELSEVIER AKADEMIE zur Erstellung und Lieferung von Unterrichtsmaterial welcher Form auch immer sowie der Auftrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wie etwa Beratung, Entsendung, Übersetzung, Erbringung von Text-Dienst-leistungen oder von industrieller Dokumentation. Dies alles im weitesten Sinne des Wortes.

d. Kurs(e):
Ein von ELSEVIER AKADEMIE abgehaltener Kurs, Training, Um- und Nachschulung, Studien- oder Thementag, Seminare oder aber jegliche andere Ausbildungsform. Ein Kurs wird im Prinzip (unter anderem) mit der Bezeichnung "in company", "offen" oder "intensiv" angedeutet.

e. Teilnehmer:
Die Privatperson oder die vom Auftraggeber angemeldete Person, die an einem von ELSEVIER AKADEMIE abgehaltenen Kurs teilnimmt.

f. Anmeldung:
Die Anmeldung eines Teilnehmers zu einem Kurs, wobei ein Vertrag zum Empfang von Unterricht abgeschlossen wird.

g. Unterrichtsmaterial:
Kurs-, Unterrichts- oder Instruktionsmaterial, Dokumentation, Manuskripte, Zusammenfassungen oder jegliches andere Material in welcher Form auch immer, das für die Durchführung eines Kurses oder Auftrags verwendet wird.

Paragraph 2. Anwendbarkeit

2.1 Auf alle Offerten und Angebote von ELSEVIER AKADEMIE und auf alle von ELSEVIER AKADEMIE abgeschlossenen Verträge finden die vorliegenden Geschäftsbedingungen Anwen-dung, sofern davon nicht mittels schriftlicher Übereinkunft abgewichen wurde.

2.2 Durch die Anmeldung oder durch die Erteilung eines Auftrags akzeptieren Teilnehmer und Auftraggeber die Anwendbarkeit der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wie dieser auch immer heißen mag, werden hierbei ausdrücklich zurückgewiesen.

2.3 Trägt der Auftraggeber für die Anmeldung des Teilnehmers Sorge, so verpflichtet er sich ELSEVIER AKADEMIE gegenüber, dem Teilnehmer die vorliegenden allgemeinen Ge-schäftsbedingungen mitzuteilen und aufzuerlegen. Sollte sich ELSEVIER AKADEMIE dem Teil-nehmer gegenüber wegen der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen durch den Auftrag-geber nicht auf die Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen können, so hält der Auftraggeber ELSEVIER AKADEMIE von allen Ansprüchen des Teilnehmers frei.

Paragraph 3. Verträge

3.1 Anmeldungen sind für ELSEVIER AKADEMIE erst bindend, nachdem ELSEVIER AKADEMIE diese in Schriftform oder telefonisch bestätigt hat.

3.2 Änderungen des Auftrags durch den Auftraggeber sind für ELSEVIER AKADEMIE nur verbindlich, sofern ELSEVIER AKADEMIE diese Änderungen in Schriftform akzeptierte oder sofern ELSEVIER AKADEMIE tatsächlich mit der Durchführung des geänderten Auftrags begonnen hat.

3.3 Alle Angaben und/oder Erwähnungen in bezug auf die Dienstleistungen und Pro-dukte, wie etwa die Dauer des Kurses, der Umfang und die technische Ausführung des Unterricht-smaterials oder anderer Werke, erfolgen nach bestem Wissen von ELSEVIER AKADEMIE, können jedoch billigenderweise abweichen.

3.4 Fehler geringer Art im Unterrichtsmaterial oder in anderen von ELSEVIER AKADEMIE erstellten Werken, worunter auch typographische Fehler zu verstehen sind, die keine Konsequen¬zen für den redaktionellen Inhalt oder die Illustrationen, graphischen Darstellungen u.ä. des Materials haben, können keinen Grund zur Abweisung des Produkts, der Verweigerung der Lieferung oder der Änderung des vereinbarten Preises darstellen.

Paragraph 4. Preise

4.1 Alle Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer (MwST), es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben. ELSEVIER AKADEMIE ist berechtigt, jegliche Än-derung des MwSt.-Tarifs auf den Auftraggeber und den Teilnehmer weiter zu berechnen.

4.2 Je nach dem Niveau der Teilnehmer, den zwischenzeitlichen Anpassungen des zu behandelnden Lehrstoffs und/oder der zwischenzeitlichen Anpassung an die spezifischen Um-stände, die zuvor billigerweise nicht vorherzusehen waren, kann die tatsächliche Dauer der Durch-führung des Auftrags oder des Kurses kürzer oder länger sein, als ELSEVIER AKADEMIE diese an-gegeben hatte. ELSEVIER AKADEMIE ist berechtigt, den Preis nach eigenem Gutdünken der tat-sächlichen Situation und/oder den tatsächlichen Umständen anzupassen. ELSEVIER AKADEMIE informiert den Auftraggeber oder Teilnehmer über diese Anpassungen.

4.3 Änderungen in oder von einem Auftrag können eine Anpassung im vereinbarten Preis und/oder der ursprünglichen Planung und Lieferfrist zur Folge haben. Diese Änderungen stellen keinen Auflösungsgrund dar.

Paragraph 5. Lieferung, Lieferfrist

5.1 Alle von ELSEVIER AKADEMIE genannten Lieferfristen werden nach bestem Wissen aufgrund von Angaben festgestellt, die ihr bei Vertragsabschluß bekannt waren und werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind jedoch niemals als ausschließliche Frist zu betrachten, es sei denn, es wurde ausdrücklich in Schriftform etwas anderes vereinbart.

5.2 ELSEVIER AKADEMIE ist nicht an Lieferfristen gebunden, die aufgrund unvorher-gesehener Umstände, die sich nach Vertragsabschluß ergaben, nicht mehr eingehalten werden können. Droht die Überschreitung irgendeiner Frist, so halten ELSEVIER AKADEMIE und der Auf-traggeber baldmöglichst Rücksprache miteinander.

Paragraph 6. Bezahlung

6.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat die Begleichung von Rechnungen binnen vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.

6.2 Erfolgt keine termingerechte Bezahlung, so sind der Auftraggeber oder der Teil-nehmer in Verzug, und zwar ohne die Erfordernis einer näheren Mahnung.

6.3 Der Auftraggeber oder Teilnehmer schuldet unbeschadet seiner sonstigen Verpflich-tungen ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zum Tag der vollständigen Begleichung für den noch ausstehenden Betrag gesetzliche Zinsen.

6.4 Alle von ELSEVIER AKADEMIE im Zusammenhang mit der Eintreibung des (der) ihr zustehenden Betrags (Beträge) zu machenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers oder Teilnehmers. Diese Kosten werden erachtet, mindestens 10% des zu fordernden Betrags zu betra-gen, und zwar mit einem Mindestbetrag von € 130,--.

6.5 ELSEVIER AKADEMIE ist stets berechtigt, sowohl vor als auch nach dem Zustande-kommen eines Vertrags zu verlangen, daß eine Sicherheit für die Zahlung gestellt wird, und zwar unter Aufschub der Durchführung des Vertrags durch ELSEVIER AKADEMIE bis zur Stellung dieser Sicherheit und/oder bis ELSEVIER AKADEMIE die Vorauszahlung (ganz oder teilweise) empfangen hat.

Paragraph 7. Teilnehmer, Unterrichtsstunden, Unterrichtsmaterial

7.1 Die Zulassung eines Teilnehmers aufgrund der Erfüllung der von ELSEVIER AKADEMIE festgesetzten Zulassungsnormen stellt niemals eine Garantie dafür dar, daß der Teil-nehmer den Kurs auch erfolgreich absolviert bzw. vollendet hat. Wird ein Kurs in Zusammenarbeit mit einem Auftraggeber organisiert, so wird die Auswahl der Teilnehmer im Prinzip dem Auftrag-geber über¬lassen, wobei dieser sich nach Möglichkeit an die von ELSEVIER AKADEMIE fest-zusetzenden Zulassungsnormen halten wird.

7.2 ELSEVIER AKADEMIE ist berechtigt, Teilnehmer, die aufgrund ihres Verhaltens oder auf andere Weise den normalen Verlauf des Kurses verhindern, von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen. Ein solcher Ausschluß läßt jegliche Verpflichtung zur Zahlung der Kurs-gebühr unberührt.

7.3 Die angegeben Unterrichtsdaten und Unterrichtszeiten werden mit Ausnahme im Falle höherer Gewalt genauestens eingehalten. ELSEVIER AKADEMIE ist nicht verpflichtet, Unter-richtsstunden zugunsten von Teilnehmern zu wiederholen, die verhindert waren diesen Stunden beizuwohnen. Die Bezahlung versäumter Unterrichtsstunden hat unbeschadet zu erfolgen.

7.4 Im Prinzip werden keine Duplikate von Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt. ELSEVIER AKADEMIE kann hiervon ihrem eigenen Urteil zufolge in den Fällen Ausnahmen machen, in denen ihr dies aufgrund besonderer Umstände als angemessen erscheint. In einem solchen Fall werden die Duplikate gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt.

7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitnehmern von ELSEVIER AKADEMIE, die im Rahmen des Vertrags Arbeiten auf dem Gelände des Auftraggebers verrichten (werden), zuvor über mögliche Gefahren zu informieren, die die Aktivitäten im Unternehmen des Auftraggebers mit sich bringen können. Ferner hat ELSEVIER AKADEMIE, beziehungsweise hat (haben) ihr(e) Arbeitnehmer in hinreichendem Maße von den Maßnahmen in Kenntnis gesetzt zu werden, die der Auftraggeber zur Verminderung der vorgenannten Gefahren und zur Verhütung von Unfällen getroffen hat.

Paragraph 8. Geistige Eigentumsrechte

8.1 Das Urheberrecht und/oder jegliches andere geistige Eigentumsrecht an dem von ELSEVIER AKADEMIE erstellten Unterrichtsmaterial oder irgendeines anderen Werkes, das sich aus einem Auftrag oder einem Kurs ergibt oder mit diesem zusammenhängt, liegt bei ELSEVIER AKADEMIE, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich in Schriftform etwas anderes vereinbart.

8.2 Auftraggeber und Teilnehmer dürfen das gesamte von ELSEVIER AKADEMIE erstellte und/oder zur Verfügung gestellte Unterrichtsmaterial oder irgendein anderes Werk lediglich zum eigenen Gebrauch verwenden. Die ganz oder teilweise erfolgende Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung mittels Druck, Fotokopie, Mikrofilm, Bildplatte, Magnetscheibe oder -band, die Speicherung in einem Dritten zugänglichen Benutzungssystem oder auf welche andere Weise auch immer, auf elektronische, mechanische oder andere Weise sowie die Überlassung an Dritte, der Verkauf oder die auf irgendeine andere Weise ganz oder teilweise erfolgende Verfüg-barmachung irgendwelchen Unterrichtsmaterials oder Werkes ist ohne die vorherige aus-drückliche in Schriftform erfolgte Zustimmung von ELSEVIER AKADEMIE nicht gestattet.

Paragraph 9. Haftpflicht, Betriebsangaben

9.1 Die Haftpflicht von ELSEVIER AKADEMIE, wobei auch die gesetzliche Haftpflicht für ihr Personal und für von ihr hinzugezogenen Dritten miteinbegriffen ist, für Vermögensschaden und immateriellen Schaden einschließlich Folgeschaden, dessen Entstehen ELSEVIER AKADEMIE anzulasten ist, beschränkt sich in allen Fällen auf höchstens den Rechnungswert des Teils des Vertrags, aus dem die Haftpflicht entsteht.

9.2 ELSEVIER AKADEMIE akzeptiert niemals die Haftpflicht für Schaden an (persön-lichem) Eigentum des Teilnehmers oder Auftraggebers.

9.3 Das gesamte von ELSEVIER AKADEMIE entwickelte und/oder zusammengestellte Unterrichtsmaterial oder aber jegliches andere Werk, das aus einem Auftrag oder Kurs hervorgeht oder mit diesem zusammenhängt, wurde auf sorgfältige Weise und nach bestem Wissen zu-sammengestellt. Dennoch kann ELSEVIER AKADEMIE auf keinerlei Weise dessen Richtigkeit und Vollständigkeit garantieren. ELSEVIER AKADEMIE akzeptiert daher auch keinerlei Haftpflicht für Schaden, welcher Art dieser auch immer sein mag, der die Folge von Handlungen und/oder Be¬schlüssen ist, die auf den genannten Materialien und Werken basieren.

9.4 Im Falle der Entwicklung und/oder Zusammenstellung von Unterrichtsmaterial oder anderen Werken nach Zeichnungen, Modellen oder anderen Anweisungen im weitesten Sinne des Wortes, die vom Auftraggeber empfangen wurden, übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung und Haftpflicht dafür auf sich, daß durch die Erstellung des Unterrichtsmaterials oder der anderen Werke kein geistiges Eigentumsrecht Dritter verletzt wird oder aber irgendein anderes Recht verletzt wird. Der Auftraggeber hält ELSEVIER AKADEMIE von allen aus diesem Grunde erhobenen Ansprüchen Dritter frei.

9.5 ELSEVIER AKADEMIE verpflichtet sich, alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Betriebsangaben sorgfältig zu bewahren. Diese Angaben stellt ELSEVIER AKADEMIE nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber Dritten zur Einsichtnahme oder zum Gebrauch oder aber zur Veröffentlichung zur Verfügung.
 Eventuelle ELSEVIER AKADEMIE vom Auftraggeber und/oder Teilnehmer zur Verfügung gestellte Angaben können von ELSEVIER AKADEMIE frei bei der Ausführung des Auftrags verwendet werden, es sei denn, es wurde in Schriftform etwas anderes vereinbart.
 

Paragraph 10. Annullierung

10.1 Bei ungenügenden Anmeldungen zu einem Kurs hat ELSEVIER AKADEMIE jederzeit das Recht, einen Kurs zu annullieren und eine Anmeldung nicht zu akzeptieren, und zwar ohne daß sie zum Schadenersatz oder zur Erstattung von Kosten verpflichtet ist.

10.2 Die Annullierung der Teilnahme an einem Kurs durch den Auftraggeber oder Teil-nehmer kann lediglich in Schriftform erfolgen. Für diese Annullierung gilt nachstehende Regelung:

 'In company':
 Falls ein Kurs in Kombination mit der Erstellung des Kurs- oder Unterrichtsmaterials vereinbart wurde, wobei Absatz 3 des vorliegenden Paragraphen Anwendung findet, kann die Annullierung kostenlos bis sechs Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Von sechs bis zwei Wochen vor Kursbeginn ist die Hälfte der Gebühr für den betreffenden Kurs zahlbar. Die vollständige Bezahlung hat zu erfolgen, falls die Annullierung kürzer als zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgt.

 'Offen':
 Die Annullierung kann kostenlos bis vier Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Von vier Wochen bis zwei Wochen vor Kursbeginn ist die Hälfte der Gebühr für den betreffenden Kurs zu zahlen. Die vollständige Bezahlung hat zu erfolgen, falls die Annullierung kürzer als zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgt.

 'Intensiv':
 Die Annullierung kann kostenlos bis zwei Tage vor Kursbeginn erfolgen. Danach hat die vollständige Bezahlung für die Teilnahme am Kurs zu erfolgen.

10.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Vertrag, der sich nicht lediglich auf das Ab-halten eines Kurses bezieht, mittels eingeschriebenen Briefs zwischenzeitlich zu beenden. Der Auftraggeber ist dabei zur Bezahlung von 100% des Rechnungsbetrags des Teils des Auftrags verpflichtet, der inzwischen bis zum Zeitpunkt der Beendigung ausgeführt wurde, und zwar zuzüglich 75% des Rechnungsbetrags des Auftragsteils, der in den sechs Wochen nach der Beendigung hätte ausgeführt werden sollen.
 

Paragraph 11. Höhere Gewalt

Sollte dem angemessenen Urteil von Elsevier Akademie zufolge ein Fall höherer Gewalt einen Anlaß dazu bieten, so besitzt sie das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise zu beenden oder aber die Durchführung des Vertrags zeitweilig aufzuschieben, und zwar ohne zu irgendeiner Schadensersatzleistung verpflichtet zu sein.
Eventuelle vom Auftraggeber vorausgezahlte Gelder werden von ELSEVIER AKADEMIE in einem solchen Fall anteilmäßig zurückbezahlt, und zwar nach Abzug von 20% des gesamten Rechnungsbetrags als Vergütung für die ELSEVIER AKADEMIE bereits entstandenen Kosten. Beträgt der bereits bezahlte Betrag weniger als 20% des gesamten Rechnungsbetrags, so erfolgt keine Erstattung.

Betrifft der Fall höherer Gewalt eine bestimmte Kurszusammenkunft, so versucht ELSEVIER AKADEMIE nach Möglichkeit einen anderen Zeitpunkt oder Tag für das Stattfinden dieser Zusammenkunft festzusetzen oder aber sie versucht, das gesamte Kursprogramm eine Zeit- einheit aufzuschieben.

Paragraph 12. Auflösung

ELSEVIER AKADEMIE kann, und zwar ohne daß sie dafür zu irgendeiner Schadenersatz-leistung verpflichtet ist, mittels eingeschriebenen Briefs mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention den Vertrag mit dem Auftraggeber auflösen, falls:

a. der Auftraggeber ein Vergleichsverfahren oder seinen Konkurs beantragt oder der Konkurs gegen ihn eröffnet wird oder aber falls er einen Vergleich außerhalb eines Konkurs-verfahrens anbietet oder falls irgendein Teil seines Vermögens in Beschlag genommen wird;
b. der Auftraggeber seine Aktivitäten einstellt, aufhört seinem satzungsmäßigen Gegenstand nachzustreben, die Liquidation beschließt oder auf andere Weise seine Rechts-fähigkeit verliert;
c. der Auftraggeber oder Teilnehmer eine oder mehrere aus dem Vertrag entstehenden Verpflichtungen nicht, nicht termingerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt und er dieses Versäumnis nicht binnen 30 Tagen, nachdem er dazu von ELSEVIER AKADEMIE mittels einge-schriebenen Briefs angemahnt wurde, beseitigt hat.

Die vorstehende Bestimmung berührt nicht die übrigen, ELSEVIER AKADEMIE rechtmäßig zu-stehenden Befugnisse, wie etwa die Befugnis, die Vertragserfüllung und/oder Schadensersatz zu verlangen.

Paragraph 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf alle mit ELSEVIER AKADEMIE abgeschlossenen Verträge findet deutsches Recht Anwendung. Alle Rechtsstreitigkeiten werden beim zuständigen Gericht in Frankfurt anhängig gemacht, sofern der Auftraggeber oder Teilnehmer nicht binnen einem Monat, nachdem ELSEVIER AKADEMIE sich auf die vorliegende Bestimmung berief, mitgeteilt hat, daß er den Rechtsstreit bei dem aufgrund des Gesetzes für zuständig erklärten Gericht anhängig zu machen wünscht.